Offizielle Veröffentlichung
Am 25. Juli 2017 veröffentlichte die Präfektur Maritime Méditerranée die Präfekturverordnung Nr. 223/2017 zur Regelung der Schifffahrt von privaten U-Booten in den französischen Binnen- und Hoheitsgewässern des Mittelmeers. Dieser von Vizeadmiral Charles-Henri von der Faverie du Ché unterzeichnete Text verdeutlicht den administrativen Rahmen für den Einsatz von U-Booten durch Segler, die trotz ihrer starken Entwicklung als Superyacht-Accessoire bisher nicht in Hoheitsgewässern tauchen durften.
Respekt vor der Umwelt und Sicherheit
Die Verordnung enthält mehrere Navigationsregeln, die darauf abzielen, die Umwelt zu schonen und die Gefahr von Unfällen mit anderen Seefahrern zu vermeiden:
- Das U-Boot darf nicht näher als 5 Meter an den Grund heranreichen. Jeglicher Kontakt mit Fauna und Flora über Werkzeuge, die vom U-Boot aus bedient werden, ist verboten.
- Beim Tauchen hat das U-Boot keine besondere Priorität gegenüber anderen Nutzern, insbesondere Tauchern. Er muss einen Sicherheitsabstand von 10 Metern zu diesen Tauchern einhalten.
- Das U-Boot muss von einem Überwasserschiff begleitet werden. Die Kommunikation zwischen dem U-Boot und dem Begleitschiff muss jederzeit aufrecht erhalten werden.
Begrenztes Tauchgebiet
Um die Ausnahmeregelung von der Verpflichtung, auf der Wasseroberfläche zu navigieren, zu erhalten, muss jeder Segler einen Antrag bei den Behörden stellen, die für jedes U-Boot oder Tauchboot einen individuellen Auftrag des Präfekten erteilen. Jede Anfrage muss den Zweck des Tauchgangs, die Dauer der beantragten Genehmigung und den Navigationsbereich für das Tauchen unter den im Anhang zur Bestellung angegebenen angeben. Dies sind vor allem Wracks oder Stätten, die einen besonderen Reichtum an Unterwasserfauna und -flora aufweisen, die durch die roten Figuren im Bild unten dargestellt werden.