Urteil des Staatsrates
Am 9. Mai 2017 legte eine Vereinigung von Fachleuten der Yachtbranche, bestehend aus Reedern, Seeleuten, Werften und Hafenbetreibern, beim Staatsrat Beschwerde gegen das Dekret ein, wonach in Frankreich ansässige Seeleute Mitglieder von ENIM sein müssen. Der Wohnsitz entspricht für die Verwaltung einer ununterbrochenen Präsenz auf dem sechseckigen Territorium von mehr als 3 Monaten.
Am 10. Juli 2017 wies der Staatsrat den Antrag auf einstweilige Maßnahmen zurück, da der ergänzende Charakter des Textes keine Dringlichkeit bedeutete und die Verpflichtung nur in Ermangelung einer sozialen Sicherheit galt. Gemäß der Verordnung können Seeleute, die der"Sozialgesetzgebung" eines ausländischen Staates mit internationalen Sozialversicherungsabkommen unterliegen, ihre Verpflichtung zum Beitritt zu ENIM aussetzen.
Ein Ausweg aus der Krise für Profis
Obwohl das Verfahren in der Sache noch nicht abgeschlossen ist, sehen die Fachleute der großen Sportboote im Urteil des Staatsrates einen Ausweg aus der Krise. Franck Dosne, Direktor von Riviera Ports, der Manager der Häfen von Cannes, Antibes, Nizza und Villefranche-sur-mer, erklärt es wie folgt. "Die Bestätigung des ergänzenden Charakters durch den Staatsrat zeigt, dass Seeleute, die unter ein Sozialversicherungssystem des MLC fallen, nicht verpflichtet sind, Mitglied von ENIM zu sein. Die Dienststellen des Ministeriums müssen daher ihre Auslegung des Textes in diesem Sinne überprüfen. Dies ist eine echte Lösung, um die negativen Auswirkungen dieses Dekrets zu neutralisieren und zu einer wettbewerbsfähigen Lösung für den französischen Staat zurückzukehren. Wie ich am 2. August 2017 bei unserem Treffen mit Benjamin Maurice, der Sozialberaterin von Ministerin Elisabeth Borne, gefordert habe, müssen wir ansonsten ein Moratorium von sechs Monaten festlegen, um einen neuen Text auszutauschen und gemeinsam darüber nachzudenken