Bootsverleih zwischen Privatpersonen verboten
In Anwendung der polizeilichen Vorschriften des Departements Bouches du Rhône dürfen Bootsfahrer ihre Boote nicht an andere Personen vermieten. Der Hafen von La Ciotat hat uns in den letzten Tagen daran erinnert. "In den polizeilichen Vorschriften ist festgelegt, dass jede Untervermietung von Plätzen verboten ist", erklärt Philippe Pariente, Meister von Port-Vieux de La Ciotat. "Dies beinhaltet das Verbot, das Boot als Unterkunft im AirBnB-Stil zu vermieten, aber auch jeden kommerziellen Aspekt, einschließlich der Vermietung an eine Privatperson."
Die Vorschriften gelten für alle Marinas des Departements, einschließlich La Ciotat, aber auch Cassis. Jeder Port verwaltet dann die Anwendung.
Konflikte mit Fachleuten und Unfälle vermeiden
Philippe Pariente rechtfertigt die Anwendung dieser Verbote nach mehreren Ausbrüchen. "Im Hafen von La Ciotat haben wir mehrere ausgewiesene Fachleute, die dort einen unlauteren Wettbewerb sehen. Ein Jahr, es ging fast schlecht, nachdem ein gemietetes Boot von einem Passagier gestartet wurde. Wir hatten auch den Fall eines Skippers ohne Diplom. Die Leute wissen nicht immer, welche Risiken sie eingehen, wenn ein Unfall passiert."
SamBoat stellt die Rechtmäßigkeit des Verbots in Frage
Bootsverleihplattformen zwischen Einzelpersonen sind offensichtlich gegen den Wind. SamBoat stellt seine Legalität durch seinen Anwalt Me Boulineau in Frage. "Keine gesetzliche oder regulatorische Bestimmung verbietet die Vermietung von Privatpersonen an Privatpersonen, auch nicht im Bereich der Freizeitschifffahrt. Die Tätigkeit von SamBoat und seinen Kunden wird auch als eine Grundfreiheit betrachtet, die durch die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte sowie durch die Verfassung geschützt ist. Ein unbegründetes und ungerechtfertigtes Verbot würde die Grundfreiheiten der Bootsfahrer eindeutig übermäßig beeinträchtigen."
Sein Gründer Sam Calando verurteilt eine Regel, die populären Bootsfahrern schadet und eine Parallele zu Parkplätzen zieht. "Ein Boot ist teuer, und die Möglichkeit, die Kosten zu amortisieren, ist, den Zugang zum Bootfahren zu verhindern, das Vergnügen sollte nicht nur einer Elite vorbehalten sein! Die Hafenordnung legt klar fest, dass jede Untervermietung von Plätzen verboten ist. Unsere Besitzer bieten jedoch nur Bootsverleih in La Ciotat an. Der Mietvertrag umfasst nur das Schiff und in keinem Fall seinen Liegeplatz. Wie bei der Autovermietung ist der Parkplatz nicht im Mietpreis enthalten. Somit ist klar, dass die Vermietung des Schiffes nicht der Untervermietung der AOT gleichgestellt werden konnte
Keine Revision in Sicht
Auf die Frage von BoatIndustry nach einer möglichen Entwicklung der Regulierung der Abteilungshäfen der Bouches du Rhône weist Philippe Pariente darauf hin, dass dies nicht auf der Tagesordnung steht.