Frei zugängliche Verfahrenshilfen für alle, die in der Freizeitschifffahrt tätig sind
Angesichts der Coronavirus-Krise und ihrer wirtschaftlichen Folgen können sich Unternehmer in der Freizeitschifffahrtsbranche verloren fühlen. Von einer offiziellen Ankündigung zur nächsten schwanken die Kriterien für die Inanspruchnahme von Beihilfen und die Möglichkeit, die Geschäftstätigkeit fortzusetzen, und sind manchmal schwer zu durchschauen. Zur Unterstützung der Branche hat der Verband der Wassersportindustrie (Fédération des Industries Nautiques) für alle Akteure des Wassersports, ob Mitglied oder nicht, einen Bereich eingerichtet, in dem die Links zu den wichtigsten Maßnahmen und branchenspezifische Analyseblätter zusammengefasst sind. Die Seite Covid-19 behandelt alle diese Themen, wobei das Datum der Veröffentlichung klar ersichtlich ist, da sich die Informationen schnell ändern.
Kurzarbeit, Urlaub: Welche Anwendungen gibt es in der Schifffahrt?
Die Unklarheit in Bezug auf den Zugang zu Kurzarbeit während der ersten Woche des Einschlusses beunruhigte viele Unternehmen des Wassersports, da sie von fehlenden Rückmeldungen der Direccte berichteten. Die am 25. März 2020 vom Arbeitsministerium gemachten Präzisierungen scheinen die Branche zu beruhigen. "Zum jetzigen Zeitpunkt haben fast 100.000 Unternehmen einen Antrag auf Teilzeitarbeit gestellt und 1,2 Millionen Arbeitnehmer sind betroffen, bei einem Gesamtbetrag von fast 4 Milliarden Euro. Innerhalb von zwei Tagen wurden also mehr als 500 000 Arbeitnehmer und 60 000 zusätzliche Unternehmen durch das vom Arbeitsministerium eingeführte neue System der Kurzarbeit unterstützt. Seit Beginn der Krise wurden landesweit nur 28 Anträge auf Kurzarbeit von den Direccte abgelehnt, und zwar aus berechtigten Gründen. Die neu eingeführten Regeln geben den Unternehmen rückwirkend 30 Tage Zeit, um ihren Antrag zu stellen", heißt es in der Regierungserklärung.
"Dass keine Antwort innerhalb von 48 Stunden als Annahme gilt und eine Zahlung innerhalb von 10 Tagen angekündigt wird, ist für unsere Unternehmen ebenfalls sehr positiv", fügt Fabien Métayer, Generaldelegierter der Fédération des Industries Nautiques (FIN), hinzu. Tipps für die Beantragung von Kurzarbeit sind online verfügbar.
Die Website erinnert auch an die Bedingungen, die je nach Größe des Unternehmens erfüllt werden müssen, und an die Schritte, die unternommen werden müssen, um den Arbeitnehmern bezahlten Urlaub oder RTT aufzuerlegen. Es wird daran erinnert, dass die Abweichung von der Arbeitszeit nur für Sektoren gilt, die "als wesentlich für die Sicherheit und die Kontinuität des wirtschaftlichen und sozialen Lebens der Nation angesehen werden", wovon die Freizeitschifffahrt von vornherein ausgeschlossen ist.
Lokale Aktionen für die Bootsbranche und zur Überwindung der Krise
Über die dokumentarische Online-Unterstützung hinaus tauscht sich FIN mit seinen Mitgliedern aus, um konkrete Probleme zu lösen. "Wir intervenieren zum Beispiel bei den staatlichen Stellen, um den Zugang zu den Stegen für Berufstätige zu erreichen, die in Gebieten arbeiten, in denen bestimmte Jachthäfen geschlossen sind", veranschaulicht Fabien Métayer. "Die Herausforderung wird auch darin bestehen, die Wiederaufnahme der Tätigkeit gut vorzubereiten und unsere künftigen Vorkehrungen anzupassen."