Während die Debatte über den Plan der Parlamentsmehrheit, Yachten über 30 m zu besteuern, weitergeht, wollte BoatIndustry eine technische Perspektive auf das Gerät bieten, außerhalb parteiischer Sichtweisen. Wir haben Matthieu Toret, einen auf Zollrecht spezialisierten Anwalt bei Enerlex und einen ehemaligen Beamten des Finanzministeriums, insbesondere in Fragen der Besteuerung von Schiffen, befragt. Heute berät er Yachteigner.
Heute ist die Rede von der Besteuerung von Yachten, die in Frankreich ansässig sind, aber auch von solchen, die von Franzosen über Unternehmen außerhalb der Europäischen Union genutzt werden. Wie kann diese Regelung im Hinblick auf die territorialen Steuerbefugnisse der Staaten funktionieren?
Matthieu Toret: Es gibt zwar ein Problem im Zusammenhang mit der Territorialität der Steuer, aber die Regierung sollte in der Lage sein, Boote unter ausländischer Flagge, die von Franzosen benutzt werden, ohne allzu große Schwierigkeiten zu erheben.
Für Schiffe unter französischer Flagge plant die Regierung lediglich eine Erhöhung der jährlichen Franchise- und Navigationsgebühr (DAFN), die von Schiffseignern mit einer Länge von mindestens 30 Metern gezahlt wird. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich bereits nach der Länge des Schiffes und der Leistung der Schiffsmotoren.
Bei Yachten unter ausländischer Flagge, die die Mehrheit der Fälle darstellen, könnte die Steuer auf Yachten in Form einer Erhöhung der Passgebühr erhoben werden, die von natürlichen Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich und von Gesellschaften mit Sitz in Frankreich zu entrichten ist. Diese Steuer ist je nach Fall entweder vom Eigner oder vom tatsächlichen Nutzer des Schiffes zu entrichten.
Es ist darauf hinzuweisen, dass Unternehmen, die eine Yacht unter ausländischer Flagge besitzen, die Gegenstand eines Leasingvertrags mit Kaufoption oder eines Finanzierungsleasings ist, eine Ausnahmeregelung erhalten, sofern der Leasingnehmer nicht seinen Hauptwohnsitz in Frankreich oder eine Niederlassung in Frankreich hat.
Yacht am Dock
Was bedeuten die heute angekündigten 30.0000 bis 200.000 Euro in Bezug auf die ISF und die restlichen Ausgaben für die Yacht?
Matthieu Toret: Die vorgeschlagene Änderung sieht eine Steuer vor, die von mindestens 30.000 € für Schiffe zwischen 30 und 40 m Länge bis zu 200.000 € für Schiffe über 70 m Länge mit einer Antriebsleistung von mindestens 1500 kW reicht. Diese Beträge können sich während der Parlamentsdebatte je nach Lobbyarbeit der verschiedenen Parteien ändern.
Meiner Meinung nach haben Boots- und Yachtprofis ein starkes Argument mit der Regierung zu machen, um eine Änderung oder sogar eine Unterdrückung dieses Projekts zu erreichen. In den letzten Jahren hat diese fiskalische Straffung die Form einer Verschärfung der Mehrwertsteuerregelung für Sportboote angenommen, gefolgt von einer Erhöhung des TICPE für die Betankung von Booten.
Folglich wird die angekündigte Erhöhung der DAFN- und Passgebühren, auch wenn sie niedriger sind, zu diesen Erhöhungen hinzukommen, was ein schlechtes Signal an einen Sektor ist, der sicherlich mit Freizeitaktivitäten für Privilegierte verbunden ist, aber dennoch Arbeitsplätze schafft und leicht verlagert werden kann.
Es war die Rede von der Zuweisung der Mittel an SNSM. Der Änderungsantrag wurde zurückgezogen, aber ist das möglich?
Matthieu Toret: Sie haben Recht, es scheint, dass der Änderungsantrag in seiner jetzigen Fassung diese Aufteilung der Einnahmen auf die SNSM noch nicht formell vorsieht. Da die Steuer auf Yachten einen starken symbolischen Charakter hat, könnten wir diese Zuordnung später in den Parlamentsdebatten wiederfinden.