Aufnahme von Bootsfahrern aus Häfen außerhalb Schengens in Frankreich: Vereinfachtes Verfahren

Die Fédération Française des Ports de Plaisance und die für die Grenzkontrolle zuständigen französischen Behörden haben ein Protokoll unterzeichnet, das den Empfang von europäischen und nicht-europäischen Sportbootfahrern aus Häfen außerhalb des Schengen-Raums erleichtern soll. Dies ist ein Fortschritt, insbesondere für das Anlaufen von britischen Seglern oder die Rückkehr von Franzosen, die nach Großbritannien gereist sind.

Ein Abkommen zwischen Jachthäfen und den französischen Behörden

Zwischen der Generaldirektion für Zoll und indirekte Rechte (DGDDI), der Nationalen Direktion der Grenzpolizei (DNPAF) und dem französischen Verband der Jachthäfen (FFPP) wurde ein Protokoll geschlossen, um die Ankunft von Jachtfahrern aus Drittstaaten außerhalb des Schengen-Raums in Frankreich zu erleichtern, wie der FFPP am 29. Mai 2024 mitteilte.

Die Schengen-Grenzkontrollen sehen normalerweise vor, dass die Außengrenzen nur an den Grenzübergangsstellen (PPF) während der festgelegten Öffnungszeiten überschritten werden dürfen. Dieses Prinzip stellt jedoch aufgrund seiner Größe und der Infrastruktur der PPFs, die oftmals nicht für Sportboote geeignet sind, ein echtes Problem für die Aufnahme von Sportbootfahrern dar, die an der französischen Küste ankommen. Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ist dieses Problem noch akuter geworden, was die FFPP dazu veranlasst hat, eine Anpassung für Sportboote zu beantragen.

53 barrierefreie Sporthäfen und ein detailliertes Protokoll

Der von der DGDDI, der DNPAF und der FFPP unterzeichnete Text sieht ein System zur Übermittlung von Daten aus 53 Jachthäfen an der Küste vor, die Sportbootfahrer aus Drittländern aufnehmen können, unabhängig davon, ob es sich um Sportbootfahrer, die in ihr Heimatland zurückkehren, oder um ausländische Seeleute handelt.

Zwei Punkte müssen beachtet werden:

  • personen, die sich an Bord des Sportbootes befinden, müssen das Hafenbüro vor ihrer Ankunft informieren und von diesem die Erlaubnis erhalten, den Hafen zu betreten;
  • diese Personen übermitteln dem Hafenbüro ein spezielles Formular, das die Liste der Personen an Bord sowie bestimmte technische Merkmale des Schiffes enthält. Diese Informationen müssen dem Hafenbüro spätestens 24 Stunden vor Ankunft des Schiffes oder, wenn die Überfahrt weniger als 24 Stunden dauert, spätestens beim Verlassen des Hafens des Landes außerhalb des Schengen-Raums übermittelt werden. Das Hafenbüro sendet diese Informationen unverzüglich an die benannte übergeordnete PPF.

Der Hafen leitet die Daten an die örtliche PPF weiter, die Kontrolle bleibt jedoch ausschließlich Aufgabe der nationalen Behörden.

Erleichterung der grenzüberschreitenden Freizeitschifffahrt

Dieses neue Abkommen dürfte die grenzüberschreitende Schifffahrt, insbesondere auf beiden Seiten des Ärmelkanals, erheblich erleichtern. Der Präsident der FFPP, Michaël Quernez, freut sich darüber: " Infolge des Brexit kamen viele ausländische, insbesondere englische, Freizeitkapitäne nicht mehr in unser Land, ebenso wie französische Freizeitkapitäne nicht mehr ins Vereinigte Königreich fuhren. Diese Situation hat zu einem starken Rückgang der Besucherzahlen in unseren Häfen und an unseren Küsten geführt. Das vorliegende Protokoll soll die Ein- und Ausreise von Sportbootfahrern in den bzw. aus dem Schengen-Raum auf pragmatische und robuste Weise flüssiger und sicherer machen. Es handelt sich um ein starkes Engagement der Jachthäfen und der FFPP, die sich für die dauerhafte Umsetzung dieses Protokolls einsetzen werden. "

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