Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union
Wie wir in diesen Spalten erwähnt haben, hat die Europäische Union ein Verfahren gegen Malta, Zypern und Griechenland wegen Nichteinhaltung der Mehrwertsteuervorschriften im nautischen Bereich eingeleitet. Der Verstoß betrifft den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für gemietete Schiffe auf der Grundlage der theoretischen Schifffahrt außerhalb der Hoheitsgewässer der EU.
Gleichwertige Gesetzgebung in Italien und Frankreich
In einer Erklärung verurteilen maltesische Bootsfachleute, vertreten durch die Malta Maritime Law Association, das Malta Maritime Forum, die Yachting Services Trade Section der Malta Chamber of Commerce und das Super Yacht Industry Network Malta, das europäische Verfahren und verweisen auf ähnliche Gesetze in Italien und Frankreich. "Malta hat das Rad sicherlich nicht neu erfunden, sondern sich auf die ähnliche Auslegung[der europäischen Vorschriften] durch Italien gestützt, die im Oktober 2010 von den italienischen Steuerbehörden in einem"Vademecum des nautischen Leasings" bestätigt wurde. "
Die Pressemitteilung beschreibt das sechseckige Beispiel. "Darüber hinaus wird betont, dass Frankreich seit 2005 die Schwierigkeit erkannt hat, für Anbieter von Sportbooten den Umfang ihrer Nutzung in europäischen Gewässern festzulegen. Artikel 13 der Verwaltungsanweisung 3 A-1-05, veröffentlicht im Bulletin Officiel des Impôts vom 24. Januar 2005, erkennt diese Schwierigkeit an und gestattet Leasing-Dienstleistern, eine Ermäßigung von 50 % auf den gesamten Leasingbetrag, unabhängig von der Kategorie des Schiffes, anzuwenden